E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfang | << | 73 74 75 76 77 [78] 79 80 81 82 83 | >> | Ende

Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an den Ehegatten, um die Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen, führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Eine Vereinbarung, wonach ein Ehegatte nach der Scheidung Unterhalt für den ehemals gemeinsamen Hund zu erbringen hat, ist bindend.
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann die Familienkasse das Kindergeld auch direkt an das Kind auszahlen.
Die Schwiegereltern können eine Schenkung nicht wegen groben Undanks widerrufen, wenn der Schwiegersohn untreu wird und daraus die Scheidung folgt.
In vielen Fällen können Familien sich rückwirkend noch den Kindergeldanspruch sichern, wobei noch nicht endgültig klar ist, welche Beträge von den Einkünften abgezogen werden können.
Familien profitieren überwiegend von den Änderungen, die die Koalition bis jetzt beschlossen hat.
Ein Unterhaltspflichtiger kann sich nicht in jedem Fall auf Schulden berufen, um seine Unterhaltsverpflichtung zu mindern.
Auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten kann das Familienwohnheim steuerfrei übertragen werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist jetzt neu geregelt und in den meisten Fällen damit auch erheblich erweitert worden.
Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss ein Arzt auch bei einem nichtehelichen Kind den Eltern vollen Schadensersatz bezahlen.
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-22 wid-29 drtm-bns 2024-12-22