E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Schenkungen überdauern auch die Scheidung

Die Schwiegereltern können eine Schenkung nicht wegen groben Undanks widerrufen, wenn der Schwiegersohn untreu wird und daraus die Scheidung folgt.

Scheitert eine Ehe, kann eine Schenkung an das Ehepaar nur widerrufen werden, wenn sie ersichtlich der Ehe zugute kommen sollte. Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch dann, wenn die Scheidung durch die Untreue eines Ehegatten ausgelöst worden ist. Die Schwiegereltern des untreuen Gatten verlangten nach der Scheidung Geldgeschenke zurück. Die Richter verneinten zunächst eine hinreichend schwere Verfehlung, die einen Widerruf wegen groben Undanks rechtfertigen könnte.

Ebenso verneinten die Richter am Oberlandesgericht, wie kürzlich auch die Richter am Landgericht Coburg, die Möglichkeit eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Solange die Schenkungen die Ehe nicht stützen und festigen sollen, ist die spätere Scheidung unbeachtlich. Und solche Zuwendungen liegen nicht vor, wenn die Eheleute das Geld für die Renovierung des gemeinsamen Hauses erhalten oder die Zuwendung auf das Konto nur eines Ehegatten überwiesen wird.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-22 wid-29 drtm-bns 2024-12-22