Sobald Ehepaare zum Schluss gekommen sind, dass ein weiteres Zusammenleben keine Zukunft mehr hat, kommt unweigerlich der Begriff der Scheidung ins Spiel. Doch bevor diese rechtswirksam erwirkt werden kann, ist im Regelfall eine vorhergehende Trennung der Ehepartner nötig. Diese müssen also mindestens ein Jahr lang getrennt leben. Gemeint ist damit die sog. Trennung von Tisch und Bett. Die Ehepartner müssen dabei nicht zwangsläufig in unterschiedlichen Wohnungen leben, sondern können auch innerhalb derselben ehelichen Wohnung getrennte Bereiche bewohnen.
Wichtig, damit eine Trennung als solche anerkannt wird, ist, dass mindestens einer der Ehegatten die Lebensgemeinschaft klar ablehnt und dass beide Partner strikt eigene Wege gehen. Das schließt gleichermaßen die Einstellung von Intimitäten sowie wechselseitige Versorgungsleistungen (z.B. kochen oder Einkäufe tätigen) ein.
Sicherlich werden sich einige Ehepaare (oder zumindest eine der Vertragsparteien) die Frage stellen, ob auch eine vorzeitige Trennung ohne Einhaltung des Trennungsjahres möglich ist. Die Antwort darauf lautet: Ja, in Ausnahmefällen ist es möglich, sich von einem Ehepartner schon früher zu trennen. Diese gelten dann, wenn es für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellt, weiterhin zusammenzuleben. Ein typisches Beispiel eines Härtefalls ist häusliche Gewalt gegenüber dem Ehepartner.
Wie in den vorangegangenen Absätzen bereits geschrieben, ist zu einer rechtsgültigen Trennung wichtig, dass mindestens einer der Ehepartner einen klaren Trennungswillen äußert und dass beide Ehepartner eine klar getrennte Haushaltsführung betreiben. Was ist jedoch, wenn im späteren Scheidungsverfahren der Trennungszeitpunkt von der Gegenseite bestritten wird? Der Scheidungsbeantragende liegt hierbei in der Beweislast und muss belegen können, dass die Trennung zu dem Zeitpunkt mindestens ein Jahr zurückliegt. Ist er nicht imstande diesen Nachweis zu führen, wird der Antrag abgewiesen und er bleibt darüber hinaus auf sämtlichen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
Aus diesem Grunde kann es sich als nützlich erweisen, eine genaue Dokumentation über den Zeitraum der Trennung hinweg zu führen. Insbesondere dann, wenn es aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, die häusliche Gemeinschaft durch Auszug aufzuheben und eine eigene Bleibe zu finden. Der Trennungswille sollte am besten in schriftlicher Form festgehalten und dem anderen Ehegatten ausgehändigt werden. Das Schreiben kann dabei selbst aufgesetzt werden oder in Form eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens zugestellt werden.
Zu beachten ist außerdem, dass das genaue Trennungsdatum nicht nur wichtig in Bezug auf Einhaltung des Trennungsjahrs und Durchsetzung einer Scheidung ist, sondern auch bzgl. der Ermittlung von Trennungsvermögen und Zugewinnausgleich eine wichtige Rolle spielt. Rechtsanwalt Dudwiesus aus Langenfeld kann seine Mandanten diesbezüglich genauestens beraten.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Scheidung, nachdem die Trennung vollzogen wurde, sind hier zu finden: