E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Arzt muss auch Unverheirateten Unterhalt zahlen

Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss ein Arzt auch bei einem nichtehelichen Kind den Eltern vollen Schadensersatz bezahlen.

Ärzte sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn aufgrund eines Behandlungsfehlers eine ungewollte Schwangerschaft eingetreten ist. Der Schadensersatzanspruch umfasst die Unterhaltslast der Eltern, ohne dass diese deswegen verheiratet sein müssten. Während vom Bundesgerichtshof bisher nur entschieden worden ist, dass bei einem Ehepaar sowohl die Mutter als auch der Vater anspruchsberechtigt sind, bezogen die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe nunmehr auch den nicht verheirateten Vater mit in die Schutzwirkung des Behandlungsvertrages ein.

Die Familienplanung, in deren Zusammenhang die vorübergehende Empfängnisverhütung eine tragende Rolle spielen kann, ist kein Privileg von Ehepaaren, sondern kann ebenso von nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Anspruch genommen werden. Gerade wenn für den behandelnden Arzt eine solche Gemeinschaft auch erkennbar ist, muss er sich im Schadensfall auch von beiden Partnern in Anspruch nehmen lassen.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-22 wid-29 drtm-bns 2024-12-22