E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfang | << | 75 76 77 78 79 [80] 81 82 83 84

Ein Ehepartner ist dem anderen auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn dieser sich treulos verhalten hat, sofern der Unterhalt dem Wohl gemeinsamer Kinder dient.
Kinder müssen auch dann für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern aufkommen, wenn sie zu diesen jahrelang keine persönliche Beziehung mehr unterhalten haben.
Der Ehepartner, der aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht, hat gegenüber dem Anderen einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung.
Zum 1. Juli ändern sich die Düsseldorfer und die Berliner Tabelle, die die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts sind.
Der leibliche Vater hat ein Recht auf eine Umgangsregelung, wenn er längere Zeit mit seinem Kind in enger Beziehung gelebt und Verantwortung für dieses übernommen hat.
In zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesgerichtshof den Unterhaltsanspruch unverheirateter Mütter ausgedehnt, ihm aber auch Grenzen gesetzt.
Wer nach einem unerwarteten Karrieresprung ein wesentlich höheres Einkommen bezieht, muss deshalb nicht automatisch auch mehr Unterhalt zahlen.
Die Vergütung, die ein Vormund für seine Tätigkeit erhält, erhöht sich nicht durch den Abschluss eines für die Ausübung der Vormundschaft bedeutungslosen Studiengangs.
Der Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt erlischt, sobald die Mutter des Kindes einen anderen Mann heiratet.
Die Einwilligung in einen Vaterschaftstest ist zwar freiwillig und widerruflich, aber der Vater kann den Test auch heimlich durchführen lassen.
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-21 wid-29 drtm-bns 2024-12-21