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Änderung der Unterhaltsberechnung zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel sind neben der Düsseldorfer Tabelle auch die Leitlinien mehrerer anderer Oberlandesgerichte für die Unterhaltsberechnung überarbeitet worden.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Tabelle überarbeitet, die bundesweit für die Berechnung des Kindesunterhalts verwendet wird. Nach dieser Änderung haben sich die Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern durchschnittlich um 13 % erhöht. Das Gericht hat bei seiner Überarbeitung vor allem das höhere Kindergeld und den erhöhten Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Daneben haben zum Jahreswechsel noch weitere Oberlandesgerichte ihre ergänzenden Richtlinien für die Unterhaltsberechnung überarbeitet, die in den jeweiligen Bezirken ebenfalls für die konkrete Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und -anspruchs relevant sind. So enthalten etwa die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Hamm und des Oberlandesgerichts Köln Ausführungen zur neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen der Dreiteilung, die bei einer Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen zwischen der früheren und der neuen Ehefrau eintritt. Ebenso hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Süddeutschen Leitlinien neu gefasst, die auch von den Oberlandesgerichten in Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Zweibrücken verwendet werden.

 
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