E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Miterbe kann alleine eine vollstreckbare Ausfertigung eines Titels verlangen

Zur Betreibung der Zwangsvollstreckung ist ein Antrag zu stellen und der Titel, sowie die Klausel vorzulegen und zuzustellen.

Dazu ist die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils dem Vollstreckungsgericht vorzulegen.

Die vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils ist die mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung des Urteils.

Der Miterbe, der allein oder zusammen mit weiteren Miterben Titelgläubiger eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs ist, kann die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen.

Dieser Miterbe kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels verlangen, die nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VII ZB 69 18 vom 04.11.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-10-05 wid-29 drtm-bns 2024-10-05