E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Partei kann sich nicht gegen die Festsetzung einer Einigungsgebühr wenden

Zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören alle Gebühren und Auslagen die den Parteien des Rechtsstreits anfallen.

Die Kosten des Rechtsstreits können auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszugs in einen Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt werden.

Zu den Kosten des Rechtsstreits kann auch eine Einigungsgebühr kommen, wenn der Rechtsanwalt geltend macht, dass aufgrund seiner Mitwirkung eine Einigung zwischen den Parteien zu Stande gekommen ist.

Die Behauptung des Auftraggebers, die Tätigkeit seines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts sei für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs nicht ursächlich geworden, stellt eine Einwendung dar, die jedoch der Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nicht entgegensteht.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 536 19 vom 29.04.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-21 wid-29 drtm-bns 2024-12-21