E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Auch beim Versorgungsausgleich ist eine Auslegung möglich

Beim Versorgungsausgleich überträgt das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht - sog.

interne Teilung.

Sofern nach der internen Teilung durch das Familiengericht für beide Ehegatten Anrechte gleicher Art bei demselben Versorgungsträger auszugleichen sind, vollzieht dieser den Ausgleich nur in Höhe des Wertunterschieds nach Verrechnung.

Fehlt in der Beschlussformel eines Familiengerichts der ausdrückliche Bezug auf die maßgebliche Teilungsordnung, mit der die tariflichen Grundlagen des übertragenen Anrechts bestimmt werden, kann durch Auslegung der Beschlussformel deren Regelungsgehalt festgestellt werden. Insoweit kann auf das Vorbringen eines Beteiligten sowie den Inhalt der erteilten Auskunft eines Versorgungsträgers zurückgegriffen werden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IV ZR 75 19 vom 29.04.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-21 wid-29 drtm-bns 2024-12-21