E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Arbeitgeber muss bei einer Kündigung konsequent sein

Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


Bei der Abwägung der Berechtigung der Kündigung, ist auch das vom Arbeitgeber an den Tag gelegte Verhalten zu bewerten. In dem entschiedenen Fall, ging es um die vorsätzlich falsche Dokumentation der Arbeitszeit an vier Tagen in einem Monat. Der Arbeitgeber schlug der Arbeitnehmerin einen Vergleich in der Weise vor, dass das Arbeitsverhältnis bis Jahresende bestehen bleibt, damit die Arbeitnehmerin genügend Zeit hat, sich einen neuen Job zu suchen und sie zusätzlich die Jahressonderzahlung erhält.

Das Landesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber mit diesem Vorgehen dokumentiert hat, dass ihm auch die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist und daher kein wichtiger Grund zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen habe.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG Berlin Brandenburg 15 Sa 214 18 vom 14.06.2018
Normen: § 626 BGB
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-22 wid-29 drtm-bns 2024-12-22