E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Unterbringung setzt Gefährdungslage voraus

Die Genehmigung einer Unterbringung setzt das Bestehen einer qualifizierten Gefährdungslage voraus.

Es muss die Gefahr bestehen, dass der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt oder ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht.

Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 138 15 vom 02.09.2015
Normen: FamFG § 62 Abs. 1
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-21 wid-29 drtm-bns 2024-12-21