E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Unterhaltspflicht der Eltern bei schwangerer Tochter und anschließender Kinderbetreuung

Eine Volljährige, die ihre Ausgildung aufgrund einer Schwangerschaft abbricht und die Betreuung ihres Kleinkindes übernimmt, ist gegenüber ihren Eltern weiterhin unterhaltsberechtigt, wenn sie von dem Vater des gemeinsamen Kindes keinen Betreuungsunterhalt erlangen kann und ihr eine Erwerbstätigkeit aufgrund der Kindesbetreuung nicht möglich ist.

In einem solchen Fall kommt es jedoch stets auf den Einzelfall an, sodass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern entfallen kann, wenn der Kindesvater leistungsfähig wird oder zur Entlastung der unterhaltsberechtigten Mutter in die Kinderbetreuung miteinbezogen werden kann, sodass aufgrund einer konkreten Betreuungsmöglichkeit des Kindes eine Erwerbstätigkeit der Mutter möglich erscheint, welche sich dann selber finanzieren könnte.
 
Oberlandesgericht Köln, Urteil OLG Koeln 25 UF 241 12 vom 26.03.2013
Normen: 1601, 1602 II, 1607, 1615 III
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-21 wid-29 drtm-bns 2024-12-21