E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kosten eines Wertgutachtens im Scheidungsverfahren nicht abzugsfähig

Die Kosten eines Wertgutachtens für eine Immobilie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.


In dem zugrunde liegenden Scheidungsverfahren beauftragte der Ehemann einen Gutachter mit der Wertermittlung für den Grundbesitz, nachdem seine ehemalige Frau im Verfahren die zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen gefordert hatte. Die Kosten wollte er als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

Das Gericht hingegen wies darauf hin, dass die Einholung eines Wertgutachtens weder vom Gesetz gefordert wird und auch die Ehefrau nur die entsprechenden Unterlagen begehrte. Somit bestand keine Pflicht zur Einholung eines Wertgutachtens. Dementsprechend handelte es sich auch nicht um "zwangsläufige" Kosten des Verfahrens. Dieses Kriterium ist aber Voraussetzung für eine steuerliche Berücksichtigung.

Darüber hinaus teilte das Gericht mit, dass nur Zivilprozesskosten im engeren Sinne (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kostenerstattungsansprüche des Gegners) abzugsfähig sind.
 
Hessisches Finanzgericht, Urteil FG HE 13 K 985 13 vom 02.07.2013
Normen: § 33 EStG, § 1379 BGB
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-21 wid-29 drtm-bns 2024-12-21