E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfechtung der Vaterschaft durch einen Samenspender

Auch ein Samenspender hat das Recht, als biologi-scher Vater anerkannt zu werden, wenn er nicht schon von vornherein ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat.

Der Bundesgerichtshof hat die Frage entschieden, ob auch ein Samenspender als biologischer Vater die rechtliche Vater-schaft eines anderen Mannes anfechten kann. Nach dem Urteil ist das grundsätzlich möglich, wenn nicht aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung aller Beteiligten von vornherein klar ist, dass ein anderer Mann rechtlicher Vater werden soll. Eigentlich steht die Anfechtung der Vaterschaft nach dem Gesetz nur dem Mann zu, der an Eides statt versichert, der Mutter in der Empfängniszeit "beigewohnt" zu haben. Aber auch wenn es bei der Samenspende keinen Geschlechtsverkehr gab, sei die Vorschrift sinngemäß anzuwenden, weil nur so der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Zugang des biologischen Vaters zur rechtlichen Vaterschaft ermöglicht wird.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-21 wid-29 drtm-bns 2024-12-21